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Die Waffeninitiative behindert das Jagdwesen


Waffenverbot - NEIN

Worum geht es?
Voraussichtlich Anfang 2011 wird über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt » (Waffeninitiative) abgestimmt.
Die von politisch links orientierten und pazifistischen Kreisen unter der Führung der Sozialdemokratischen Partei SP lancierte Volksinitiative will mit rigorosen aber untauglichen und bürokratischen Massnahmen das heutige Waffenrecht radikal verschärfen. Sie verlangt unter dem Vorwand der Bekämpfung von Gewaltdelikten auch die Abschaffung der bewährten Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe an Schweizer Milizsoldaten. Die Initiative fordert
- einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen
- ein Verbot von so genannten «besonders gefährlichen Waffen» wie Seriefeuerwaffen und Pump Actions
- die Errichtung eines zentralen Waffenregisters beim Bund
- einen Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee
- ein Verbot, den aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen ihre Waffen abzugeben.

Wie ist die Regelung für Jäger heute?
Als Bedarfnachweis gilt heute in den Kantonen die Anmeldung zum Jagdlehrgang (Wunsch, die Jagdprüfung zu absolvieren bzw. Jäger zu werden).
Der Fähigkeitsnachweis wird erbracht, indem der Jäger jährlich die freiwilligen (und nur in Einzelfällen obligatorischen) Schiesskurse für die Vorbereitung auf die Jagd absolviert.

Die Einführung eines Bedarfnachweises und Fähigkeitsnachweises für Jäger auf Bundesebene würde das heute gültige und bewährte System auf kantonaler Ebene wesentlich komplizierter, administrativ und zeitlich aufwendiger sowie teurer machen.

Die Position von JagdSchweiz zur Waffeninitiative
JagdSchweiz unterstützt alle sinnvollen Beiträge zur Missbrauchsbekämpfung mit Waffen. Diese müssen wirksam, in den Auswirkungen vertretbar und in der Umsetzung verhältnismässig sein.
Die heute geltende Waffengesetzgebung bietet geeignete Möglichkeiten, um gefährlichen oder gefährdeten Personen den Zugang zu Schusswaffen zu verhindern. Die „Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz“ (IGS), in der auch JagdSchweiz vertreten ist, erwartet von Politik und Behörden, dass die geltende Gesetzgebung konsequent umgesetzt wird.
Die IGS weist daraufhin, dass der Bundesrat Ende November 2009 beschlossen hat, an der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe festzuhalten, gleichzeitig aber auch über Massnahmen entschieden hat, die zur Optimierung der Sicherheit beitragen werden.
„Wir sind überzeugt, dass die geltende Waffengesetzgebung geeignet ist, Missbräuche zu verhindern“, sagt Dora Andres, Präsidentin der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz. „Neue Verfassungsartikel bringen keine zusätzliche Sicherheit.“

Die in der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) zusammengeschlossenen Schützen, Jäger, Waffensammler und privaten Waffenbesitzer begrüssen den Entscheid des Bundesrates, die Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt“ ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Für eine effektive Bekämpfung des Waffenmissbrauchs braucht es keine neuen Verfassungsartikel, sondern eine konsequente Anwendung der geltenden Gesetze.


 

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