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Regulierung von Grossraubtieren erfordert Revision der Jagdverordnung


Nicht nur Wolf, Bär und Luchs, sondern auch deren Beutetiere geniessen einen gesetzlichen Schutzstatus. Deshalb kann nicht der blosse Artenschutz das Ziel der gesetzlichen Regulierung sein. Vielmehr muss auch die Erhaltung der Artenvielfalt und die nachhaltige Nutzung der Natur – zum Beispiel der jagdbaren Wildtiere – ein Hauptziel sein.
Das bestehende Jagdgesetz genügt für die Erreichung dieses modernen, umfassenden Schutzziels.
Hingegen erfordert die Möglichkeit zur Regulierung der Grossraubtiere – in Einzelfällen auch durch Abschüsse – eine Revision der Jagdverordnung.


   

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